a) Sachverhaltlich ergibt sich Folgendes aus den Akten: Dem Baugesuch vom 6. Februar 2020 der Beschwerdegegnerin liegt das Standortdatenblatt vom 23. Januar 2020 (Revision: 2.0) zugrunde. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 23. Januar 2020 (Revision: 2.0) ist der Einsatz von neuen Sendeantennen des Typs N.________ «AOC4518R8v06» geplant. Die Antennen der Beschwerdegegnerin sollen auf den Frequenzbändern 700 - 900 Megahertz (MHz) und 1.4 - 2.6 Gigahertz (GHz) sowie im Frequenzband 3.6 GHz senden. Die Ersatzantennen der B.________, ebenfalls des Typs N._____