Ziffer 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV, dass bei adaptiven Sendeantennen mit acht oder mehr separat ansteuerbaren Subarrays auf die maximale Sendeleistung ein Korrekturfaktor KAA angewendet werden kann, wenn die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet werden. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die für die rechnerische Beurteilung verwendete massgebende Sendeleistung nicht überschreitet. 3. Sachverhalt und Streitgegenstand 14 Zum Ganzen BGE 126 II 399 E. 3 und E. 4. 15 Vgl. S. 10 f. Ziffer 5.3 der Erläuterungen vom 23. Februar 2021 zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung