3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Kappelen teilte mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 ohne einen förmlichen Antrag zu stellen mit, sie verzichte auf eine weitere Stellungnahme im Beschwerdeverfahren und verwies auf ihre Stellungnahme zu den Einsprachen vom 9. September 2020. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragte in seiner Eingabe vom 17. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.