leitete das Baugesuch dem Regierungsstatthalteramt Seeland zur Behandlung weiter. Die Beschwerdegegnerin plant, an der bestehenden Mobilfunkanlage der B.________ neue Sendeantennen des Typs «AOC4518R8v06» anzubringen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bestehenden Sendeantennen der B.________, die sich an der Mastspitze befinden, ebenfalls durch Antennen des Typs «AOC4518R8v06» zu ersetzen. Mit dem geplanten Ausbau soll auch der neue Funkdienst 5G (New Radio) betrieben werden. Gemäss Standortdatenblatt vom 23. Januar 2020 (Revision: 2.0) ist für keine der neuen Sendeantenne ein adaptiver Betrieb unter Nutzung eines Korrekturfaktors beantragt.