betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 6. November 2020 (bbew 64/2020; Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. Mai 2020 bei der Gemeinde Kappelen ein Baugesuch ein für die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Kappelen Grundbuchblatt Nr. G.________ (Baurecht Nr. A.________). Die Parzelle liegt im Perimeter der Uferschutzplanung F.________ im überbauten Gebiet des Sektors K.________.1 Die Gemeinde Kappelen 1 Vgl. Uferschutzplan F.________Bereich K.________, vom 30. November 2001 im Massstab 1:2000, genehmigt am