c) Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde einzig vor, er müsse den Bauentscheid zurückzuweisen. Die Bauherrenbezeichnung müsse gemäss Entscheid der BVD vom 2. Juli 2020 aufgeführt werden (dort aufgeführt als B.________, bestehend aus A.________ und D.________). Er wolle darauf hinweisen, dass der Hauptakteur der betreffenden Überbauung Herr A.________ sei. Er bitte um Kenntnisnahme.