3. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Januar 2021 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 22. Januar 2021 Stellung und «schlägt vor, die Beschwerde von Herrn C.________ zurückzuweisen». Am 14. März 2021 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen