(ursprünglich Alleineigentümer der Bauparzelle) und der D.________ (Beschwerdegegnerin im vorliegenden Verfahren) als Stockwerkeigentümer der Stockwerkeigentümeranteile Nrn. 18-7 und 18-13 und der entsprechenden Miteigentumsanteile an Nr. 18-16. 1/6 BVD 110/2020/217