Eine vorbehaltlose Zustimmung kann in ihrem Schreiben vom 4. August 2020 gerade nicht erblickt werden. So fordern sie, dass bei der Stockwerkeinheit Nr. F.________-5 die Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot aufgehoben wird. Zudem verlangen sie, dass ihre eigene Stockwerkeinheit Nr. F.________-14 sowie die Einheiten F.________-2, F.________-13 und F.________-15 als Zweitwohnung genutzt werden dürfen.20 Eine allfällige Zustimmung der Beschwerdeführenden würde jedenfalls unter dem Vorbehalt stehen, dass auch ihre eigene Stockwerkeinheit als Zweitwohnung zugelassen wird. 4. Kosten