d) Im Hinblick auf ein Baugesuch ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Quote von 40 % BGF Zweitwohnungsnutzung ist bei der Parzelle Nr. F.________ noch nicht rechtmässig bewilligt ausgeschöpft. Das Befreiungsgesuch der Beschwerdeführenden ist daher nicht zum vornherein aussichtslos, sofern sie die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer beibringen können. Den Beschwerdeführenden kann dabei nicht entgegengehalten werden, dass sie bei anderen Stockwerkeinheiten zugestimmt haben sollen. Eine vorbehaltlose Zustimmung kann in ihrem Schreiben vom 4. August 2020 gerade nicht erblickt werden.