Nach Eingang des Gesuchs vom 5. Januar 2011 («Gesuch auf Ferienwohnungs-Status») teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden am 10. Januar 2011 mit, der Erstwohnungsanteil (gemeint wohl: Zweitwohnungsanteil) sei ausgeschöpft, es bestehe nur die Möglichkeit eines Abtauschs, was allerdings das Einverständnis sämtlicher Stockwerkeigentümer bedinge. Dem Schreiben legte die Gemeinde das Baugesuchsformular 1.0 und die Einverständniserklärung für Nachbarn bei. Sie teilte den Beschwerdeführenden mit, dass diese Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Situationsplan und den Grundrissplänen ihrer Wohnung sowie der abzutauschenden Wohnung einzureichen seien.19