d) Es ist Aufgabe der Gemeinde, die Einhaltung der Baubewilligung samt Auflagen zu überprüfen und diese notfalls mit baupolizeilichen Massnahmen durchzusetzen (vgl. Art. 46 BauG). Nach Aussage der Gemeinde ist die Quote von 40 % BGF für die Zweitwohnungsnutzung ‒ über die ganze Überbauung auf Parzelle Nr. F.________ betrachtet ‒ knapp eingehalten. Insofern könnte argumentiert werden, dass die zur Verfügung stehende Zweitwohnungsquote ausgeschöpft ist, ein rechtmässiger Zustand besteht und das Gesuch der Beschwerdeführenden aussichtslos ist. Dies greift in der Sache zu kurz. Die Nutzungseinschränkung ist auf der Stammparzelle Sigriswil Gbbl.