Wohnungen seien mit rechtmässiger Baubewilligung vom Zweckentfremdungsverbot befreit worden. Das 40 %-Kontingent der Bruttogeschossfläche (BGF) sei überdies noch nicht vollständig ausgeschöpft. Die Berechnungen der Bruttogeschossflächen seien fehlerhaft, teilweise müssten auch die Balkone einbezogen werden.