3/10 BVD 110/2020/216 a) Bauentscheide können innert 30 Tagen mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 BauG5). Angefochten ist die Verfügung der Gemeinde über das Gesuch der Beschwerdeführenden um Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot betreffend den Erstwohnungsanteil. Über die Befreiung von der Erstwohnungsanteilspflicht wird mit Bauentscheid befunden (siehe Erwägung 2).