Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 16. März 2021 mit, für die Stockwerkeinheit Nr. F.________-12 sei ein Befreiungsgesuch hängig, für die übrigen Stockwerkeinheiten seien keine entsprechenden Gesuche eingereicht worden. All diese Stockwerkeinheiten seien in der Erstwohnungskontrolle der Gemeinde als Zweitwohnungen aufgeführt, teilweise seit 1992. Ihr Status als Zweitwohnung sei von keiner Seite in Frage gestellt worden, insbesondere auch von den Beschwerdeführenden nicht, hätten sie doch selber beantragt, diese Wohnungen vom Zweckentfremdungsverbot auszunehmen. Der Zweitwohnungsanteil sei damit ausgeschöpft.