7. Das Rechtsamt bat die Gemeinde und den Regierungsstatthalter von Thun um Mitteilung, ob für die Stockwerkeinheiten Nr. F.________-2, F.________-12, F.________-13 und F.________-15 ebenfalls Gesuche um Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot eingereicht oder bewilligt worden seien und ob in diesen Fällen die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer vorgelegen habe. Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 16. März 2021 mit, für die Stockwerkeinheit Nr. F.________-12 sei ein Befreiungsgesuch hängig, für die übrigen Stockwerkeinheiten seien keine entsprechenden Gesuche eingereicht worden.