1. Mit Baubewilligung vom 23. September 1986 bewilligte der Regierungsstatthalter von Thun drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohnungen auf der Parzelle Sigriswil Gbbl. Nr. F.________. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Stockwerkeinheit Sigriswil Gbbl. Nr. F.________-14. Die Baubewilligung vom 23. September 1986 enthält folgende Nebenbestimmung: