des Berner Heimatschutzes aufgrund dieser Unterlagen irrtümlicherweise davon ausging, es gehe um ein nachträgliches Baugesuch für den bereits realisierten Anbau, ist unter diesen Umständen nachvollziehbar. Das Missverständnis beim Verfassen des ersten Fachberichts ist somit vor allem wegen der rudimentären, missverständlichen Baugesuchsunterlagen entstanden. Die Verantwortung für die mangelhaften Beilagen liegt nach dem Gesagten bei der Beschwerdeführerin als Bauherrin. Sie ist ihrer Pflicht als Bauherrin nur unzureichend nachgekommen. Sie hat den damit verbundenen Mehraufwand zu verantworten.