Auf der Nordwestseite des Schulhauses war lediglich ein nicht vermasstes und nicht näher bezeichnetes gelbes Rechteck eingezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen bestanden weiter aus einem Foto, dass die Nordwestfassade des Schulhauses mit dem Anbau zeigt. Hingegen fehlten die Fassadenpläne (vgl. Art. 14 Abs. 1 Bst. c BewD). Als Projektplan wurde lediglich ein Schnitt des geplanten Wetterdachs eingereicht.25 Dass der F.________ des Berner Heimatschutzes aufgrund dieser Unterlagen irrtümlicherweise davon ausging, es gehe um ein nachträgliches Baugesuch für den bereits realisierten Anbau, ist unter diesen Umständen nachvollziehbar.