vorgesehen ist, dass Baugesuchstellende bestimmte Unterlagen einzureichen haben (vgl. Art. 10 ff. BewD). Gemäss Art. 10 Abs. 3 BewD sind dem Baugesuch der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen. Bei Änderungen wie An-, Umund Erweiterungsbauten muss aus den Plänen hervorgehen, welche Gebäudeteile bestehen bleiben, welche abgebrochen und welche neu erstellt werden sollen (Art. 14 Abs. 4 BewD).