a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass der Berner Heimatschutz beim Erstellen seines ersten Fachberichts vom 29. November 2019 der falschen Ansicht gewesen sei, das Wetterschutzdach sei bereits realisiert. Am Bereinigungsgespräch vom 20. Dezember 2019 habe der E.________ des Regierungsstatthalteramts festgestellt, dass der Anbau vor den Wohnungseingängen bestehend sei und im Zusammenhang mit dem Umbau des Gebäudes im Jahr 2013/2014 bewilligt worden sei. B.________ vom Berner Heimatschutz habe ausgeführt, dass er in seinem Fachbericht davon ausgegangen sei, der Anbau sei ohne Bewilligung erstellt worden sei. Es habe offensichtlich ein Missverständnis vorgelegen.