e) Aus dem Fachbericht der KDP ergibt sich somit, dass ein Wetterschutzdach aus denkmalpflegerischer Sicht grundsätzlich möglich ist. Allerdings stimmt auch die KDP dem Vorhaben der Beschwerdeführerin nicht vorbehaltlos zu. Zum einen bevorzugt auch sie eine Verkleinerung des Wetterschutzdaches, damit sich dieses dem Hauptdach besser unterordnet. Es kann somit nicht gesagt werden, dass das Wetterschutzdach aus denkmalpflegerischer Sicht die von der Beschwerdeführerin gewünschten Dimensionen aufweisen muss. Zum anderen lässt sich aufgrund der im Bericht gewählten Formulierungen schliessen, dass auch die KDP das Projekt