Das Vorhaben werde aus denkmalpflegerischer Sicht in der dargestellten Form grundsätzlich als vertretbar erachtet. Der Anbau verliere durch die Ergänzung zwar etwas an architektonischer Klarheit, nach wie vor bleibe er jedoch untergeordnet gegenüber dem Hauptvolumen. Ein einheitlicher Aufbau über die ganze Länge der Konstruktion sei angezeigt, um eine ruhige Gesamtwirkung zu erzielen. Auffallend sei, dass die Glasüberdeckung deutlich über das Vordach des Hauptgebäudes vorrage. Eine Beschränkung in Flucht von Vordach und Laube wäre vorzuziehen, damit eine eindeutige Hierarchie und Dominanz des Hauptdaches bestehen bleibe und sich die Anbaukonstruktion nicht darüber hinausdehne.