Zur besseren Einpassung hat der Berner Heimatschutz beantragt, das Wetterschutzdach gegen Norden auf die Flucht des Hauptdaches zu reduzieren und auf der Nordostseite auf die Überdeckung bis zur Eingangstüre der Wohnung Ost zu kürzen. Das Regierungsstatthalteramt kommt im angefochtenen Entscheid gestützt auf die fachliche Beurteilung des Berner Heimatschutzes zum Schluss, dass das Bauvorhaben sowohl in gestalterischer Hinsicht (Wetterschutzdach in Glas und Metall als gestalterisch nicht passende «Zutat» zum bestehenden Kontrast von Holzfassade und hangseitigem Anbau) als auch in Bezug auf die Proportionen nicht den angeführten Gestaltungsvorschriften entspreche.