Ein konstruktiver Wetterschutz bedinge immer ein Vordach, welches über die unterliegenden Geländer- und Holzteile auskrage. Ausserdem befinde sich der Treppenaufgang auf der hangseitigen Rückseite des Gebäudes und das projektierte Vordach werde nur aus hangseitiger Lage zu sehen sein. Herr A.________ von der KDP habe an der Begehung mitgeteilt, dass der nordseitige Aufgang nicht Teil des erhaltenswerten Gebäudes sei.