Würde man der Forderung des Berner Heimatschutzes, das Wetterschutzdach zu verkleinern, nachkommen, könnte dieses seine Funktion kaum mehr erfüllen. Es mache keinen Sinn, die Gestaltung des Daches höher als dessen Zweckmässigkeit zu gewichten. Zu den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens gehöre auch, dass vor der Haustüre ein sinnvoller Wetterschutz vorhanden sei. In den Schlussbemerkungen hält die Beschwerdeführerin fest, sie könne dem Bericht der KDP entnehmen, dass ihr Bauvorhaben im Grundsatz bewilligungsfähig sei. Ein konstruktiver Wetterschutz bedinge immer ein Vordach, welches über die unterliegenden Geländer- und Holzteile auskrage.