Die bestehende Konstruktion werde so mit dem bereits beim Anbau verwendeten Material ergänzt und es entstehe eine Einheit. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Wetterschutz nicht an der Hauptfassade, sondern an der rückwärtigen Fassade erstellt werden solle und dass das Schulhaus nicht als schützenswert, sondern nur als erhaltenswert eingestuft werde. Bei erhaltenswerten Gebäuden seien auch Veränderungen möglich, die bei schützenswerten Gebäuden unter Umständen nicht möglich seien. Würde man der Forderung des Berner Heimatschutzes, das Wetterschutzdach zu verkleinern, nachkommen, könnte dieses seine Funktion kaum mehr erfüllen.