a) Die Beschwerdeführerin bringt in der Beschwerde vor, dass man Gestaltungsvorschriften unterschiedlich auslegen könne. Dies zeige sich darin, dass die KDP das Bauvorhaben positiv bewertet habe, während dem es dem Berner Heimatschutz nicht gefalle. Die Materialwahl (feuerverzinkter Stahl und Glas) sei weder generell ortsfremd noch im konkreten Fall unpassend. Mit dem Wetterschutz aus diesen Materialien werde am modernen, rückwärtigen Anbau des Schulhauses eine gute Gesamtwirkung erzielt. Die bestehende Konstruktion werde so mit dem bereits beim Anbau verwendeten Material ergänzt und es entstehe eine Einheit.