sind oder spezielle gestalterische Fragen zu Bau- und Aussenraum betreffen. Gemäss Hinweis zu dieser Bestimmung gelten als Fachleute unter anderem die Bauberaterinnen und F.________ des Berner Heimatschutzes. Es ist demnach nicht zu beanstanden, sondern steht viel mehr im Einklang mit den kantonalen und kommunalen Bestimmungen, dass das Regierungsstatthalteramt den Berner Heimatschutz beigezogen hat. 3. Einordnung und Gestaltung