Dies sei aber nicht vorgeschrieben und ausserdem sei es fraglich, ob damit der gesamtkantonal tätige Berner Heimatschutz gemeint sei. Hinzu komme, dass der Berner Heimatschutz in den Baubewilligungsverfahren einspracheberechtigt sei und sich somit als Partei am Verfahren beteiligen könne. Eine Fachstelle müsse jedoch neutral sein. Im Übrigen habe das Regierungsstatthalteramt entgegen der von ihm angeführten «langjährigen Praxis» im Jahr 2014 beim Um- und Ausbau der Wohnungen einen Fachbericht bei der Denkmalpflege und nicht beim Berner Heimatschutz eingeholt.