3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Vernehmlassung vom 10. Dezember 2020 beantragte das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt holte einen Bericht der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) ein. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. April 2021 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten und den Bericht der KDP wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen