2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 2. Dezember 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 12. November 2020, die Erteilung der Baubewilligung gemäss den eingereichten Plänen und die Reduktion der im Gesamtentscheid in Rechnung gestellten Kosten des Berner Heimatschutzes um CHF 330.00. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, es hätte ein Fachbericht bei der kantonalen Denkmalpflege und nicht beim Berner Heimatschutz eingeholt werden müssen. Diese würde das Bauvorhaben positiv bewerten. Der erste Fachbericht des Berner Heimatschutzes beruhe auf falschen Annahmen.