2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli dem Bauvorhaben den Bauabschlag. Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist teilte die Beschwerdeführerin dem Regierungsstatthalteramt mit, dass sie das Projekt überarbeiten und neue Pläne einreichen werde. Gestützt auf diese Mitteilung nahm das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren wieder auf. Am 18. Mai 2020 reichte die Beschwerdeführerin die neuen Baugesuchsunterlagen (datiert vom 15. Mai 2020) ein. Mit Fachbericht vom 17. Juni 2020 stellte der Berner Heimatschutz denselben Antrag wie mit Fachbericht vom 25. Januar 2020.