1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle G.________ Grundbuchblatt Nr. D.________. Diese liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) «Schulanlage». Darauf befindet sich das vom regionalen Baustil geprägte Schulhaus G.________, das im Jahr 1956 gebaut wurde und gemäss Bauinventar als erhaltenswert eingestuft ist. Die Schulhauswohnungen wurden im Jahr 2014 renoviert. Dabei wurde auf der Rückseite des Hauses ein neuer Anbau (Laubenkonstruktion) mit neuen Wohnungszugängen mit Treppenaufgang (Aussenerschliessung des Obergeschosses) erstellt.