1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 29. Oktober 2020 und die Verfügung des AGR vom 2. Juni 2020 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten im Betrag von CHF 5032.65 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.