5. Ergebnis, Beweismittel und Kosten a) Im Ergebnis wird Beschwerde des Beschwerdeführers abgewiesen. Der Bauabschlag der Gemeinde sowie die Verfügung des AGR werden bestätigt. Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, ob die bestehende Zufahrt über das Teilstück auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. W.________ im Eigentum des Beschwerdegegners 1 für die Liegenschaft des Beschwerdeführers überhaupt rechtlich sichergestellt ist, was von der Beschwerdegegnerschaft in der Beschwerdeantwort vom 30. Dezember 2020 bestritten wird. 20 Vgl. Klaus A. Vallender, in Kommentar zur schweizerischen Bundesverfassung, St. Gallen 2008, Art. 26 N. 40 f.;