_ sei das letzte Gebäude in diesem Streusiedlungsgebiet, welches über keine Hauszufahrt verfüge. Aus dem Entscheid des Regionalgerichts für das Notwegrecht könnten an sich keine öffentlich-rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Dennoch gehe daraus hervor, welche Bedürfnisse in der heutigen Zeit 11 BGer 1A.256/2004 vom 31. August 2005 E. 5. 6/12 BVD 110/2020/212