b) Vor Einreichung des vorliegend umstrittenen Baugesuchs erstritt sich der Beschwerdeführer vor den Zivilgerichten5 ein privatrechtliches Notwegrecht im Sinne von Art. 694 ZGB6 zu Gunsten seines Grundstücks Saanen Grundbuchblatt Nr. L.________ und zu Lasten des Grundstücks Saanen Grundbuchblatt Nr. N.________ der Beschwerdegegnerin 2 gemäss Plan des Grundbuchgeometers H.________ vom 19. September 2002. Das Notwegrecht beinhaltet das Recht des Beschwerdeführers, auf seine Kosten einen befestigten Weg erstellen zu lassen.