3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 15. Dezember 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Das AGR stellt mit Eingabe vom 17. Dezember 2020 ebenfalls den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 30. Dezember 2020 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des Bauabschlags und der Verfügung des AGR. Der Beschwerdeführer liess sich mit Eingabe vom 12. Februar 2021 nochmals vernehmen, die Beschwerdegegnerschaft mit Eingabe vom 23. Februar 2021.