4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 6728.05 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Arch, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion i.V. des Direktors Philippe Müller Regierungsrat