Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden macht in seiner Kostennote vom 26. Juli 2021 Parteikosten von CHF 9135.15 (Honorar von CHF 8235.–, Auslagen von CHF 247.05 und Mehrwertsteuer von CHF 635.10) geltend. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich zu werten. Die Prozessführung beschränkte sich hauptsächlich auf das Erarbeiten und Einreichen einer Beschwerde und von Schlussbemerkungen. Zudem war der Rechtsvertreter mit der Angelegenheit vertraut, vertrat er doch die Beschwerdeführenden bereits vor der Vorinstanz.