Sie habe die genaue Lage durch ein Geometerbüro vermessen lassen. Daraus folge, dass der weiter entfernte Baum bezüglich der 70 m-Sichtzone unproblematisch sei. Der näher stehende Baum tangierte die Sichtzone bei «Ast 2» gerade, wobei dieser besagte Baum regelmässig unter Schnitt gehalten werde. Eine Beeinträchtigung des Sichtfeldes sei nicht vorhanden. Bei «Ast 2» könnte inskünftig eine solche in geringem Masse resultieren, wenn Triebe Richtung Kantonsstrasse auswachsen würden. Sie wäre unbedeutend. Es würde eine Knotensichtweite von ca. 65 – 68 m resultieren. Zudem würden keine «ungünstigen» Verhältnisse vorliegen, so dass nicht eine Sichtweite von 70 m zu verfügen sei.