Die Mauer, die entlang der Hinterkante Trottoir verlaufe, behindere mit einer Höhe von 60 cm dieses Sichtfeld nicht. Die Bauherrschaft müsse den Nachweis erbringen, dass das Sichtfeld dauerhaft sichergestellt werde. Aufgrund der Örtlichkeiten (Autobahnzubringer) und der Art des Bauvorhabens (Tankstelle/Shop) werde auf einer Sichtdistanz von 70 m in Richtung Solothurn bestanden.