c) Bei der L.________strasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse, weshalb die zuständige Behörde für die Zustimmung zum Strassenanschluss das Tiefbauamt des Kantons Bern ist (vgl. Art. 87 SG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Bst. a und d OrV BVD). Gemäss dem im vorliegenden Verfahren eingeholten Fachbericht des Strasseninspektorats Seeland, einer Unterabteilung des Tiefbauamts, kann bei der Ausfahrt in die L.________strasse nur in Richtung Westen (Büren) abgebogen werden. Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Solothurn fahren wollen, müssten über den Kreisel fahren. Aus diesem Grund müsse bei der Einmündung in die L.________strasse nur das Sichtfeld Richtung Osten (Solothurn) eingehalten werden.