Die Beschwerdegegnerin habe dies mit Projektänderung vom 8. Mai 2019 korrigiert. Die Beschwerdeführenden machen geltend, aufgrund der zahlreichen Auflagen im Amtsbericht Strassenbaupolizei hätte die Projektänderung erneut von der Fachbehörde begutachtet werden müssen. Dies sei nicht erfolgt. Sie beantragen deshalb, dass die Projektänderung dem Strasseninspektorat Seeland unterbreitet werde, welches sich darüber zu äussern habe, ob die Sichtweiten eingehalten würden.