a) Gemäss Projekt soll die Einfahrt zur Tankstelle mit Tankstellenshop von der K.________strasse her und die Ausfahrt in die L.________strasse erfolgen. Im vorinstanzlichen Verfahren war umstritten, ob die Sichtweiten eingehalten seien. Das Strasseninspektorat Seeland beantragte in seinem Amtsbericht vom 14. März 2019 zwar die Erteilung der Strassenanschlussbewilligung, allerdings mit mehreren Auflagen, die insbesondere die Sichtweiten und Sichtfelder betrafen. Die Vorinstanz hielt im Gesamtentscheid fest, laut Fachbehörde seien die Sichtweiten nicht eingehalten gewesen. Die Beschwerdegegnerin habe dies mit Projektänderung vom 8. Mai 2019 korrigiert.