4. Das Rechtsamt holte einen Fachbericht des Tiefbauamts zur strassenmässigen Erschliessung des Vorhabens und zur Verkehrssicherheit des Strassenanschlusses ein. Danach gab es der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, den Nachweis zu erbringen, dass die erforderliche Knotensichtweite bei der Ausfahrt in die Kantonsstrasse eingehalten werden könne. Anschliessend konnten die Beteiligten Schlussbemerkungen zum Verfahren einreichen. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen