1/8 BVD 110/2020/211 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 26. Oktober 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform und die Strassenanschlüsse würden nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.