1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. Februar 2019 ein Baugesuch ein für den Neubau einer Tankstelle mit Tankstellenshop, sechs Betankungsplätzen und einem Mineralöltank auf der Parzelle Arch Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone. Die Gemeinde Arch leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Seeland weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 26. Oktober 2020 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland das Vorhaben. Der Gesamtentscheid umfasste neben der Baubewilligung insbesondere auch die Strassenanschlussbewilligung.