Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 16. Januar 2020 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den ganzen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung